Wann können wir wieder Tennis spielen?

Auf unserer Anlage ab Morgen, Samstag, 9.5. !!!

Liebe Mitglieder,

Das Beste vorweg: Ab Morgen, 09.05. 10 Uhr, kann auf unserer Anlage wieder Tennis (Einzel und Doppel) gespielt werden!!!

Allerdings müssen wir von Vereinsseite aus folgende zwingend zu beachtende Regelungen für den Spielbetrieb auf der Tennisanlage des TC Hersel-Widdig e.V. erlassen:

  • Es ist durchgängig ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Dies gilt sowohl für das Spielen selbst, den Wartebereich, die Belegtafel etc.
  • Es ist auf regelmäßiges Händewaschen zu achten.
  • Desinfektionsmittel steht auf den Toiletten bereit.
  • Auf das obligatorische Händeschütteln sollte verzichtet werden. Die Tennisanlage sollte nur betreten werden, wenn keine Krankheitssymptome bestehen.
  • Die aushängenden Hinweistafeln sind zu beachten. Die Umkleiden, Duschen und das Clubhaus bleiben vorerst geschlossen und dürfen NICHT betreten werden!
  • Bitte nur zur Tennisanlage kommen, spielen und sofort danach die Anlage wieder verlassen.
  • Die Tennisanlage bitte erst unmittelbar vor der reservierten Spielzeit betreten – kein unnötiges Verweilen auf der Anlage.
  • Es ist ein Wartebereich mit entsprechenden Abstandsmarkierungen eingerichtet. Es dürfen sich max. 12 Personen gleichzeitig im Wartebereich befinden!

Regelung für die Belegtafel während der Coronamaßnahmen:

  • Es kann für 1 Stunde im Voraus gesteckt werden, die Anlage kann nach dem Stecken wieder verlassen werden.
  • Wichtig: Die Namensschilder nach dem Spiel NICHT von der Belegtafel entfernen!

Liebe Mitglieder, wir sorgen vereinsseitig dafür, dass die geforderten Abstands- und Hygienemaßnahmen sichergestellt sind. Wir appellieren an dieser Stelle auch an Eure Eigenverantwortung. Haltet die aufgestellten Regeln bitte ein!! Anderenfalls drohen uns erhebliche Bußgelder sowie die sofortige Schließung der Tennisanlage. Das möchten wir unter allen Umständen vermeiden! Sollte der TC Hersel-Widdig aufgrund des Missachtens dieser Regelungen durch ein oder mehrere Mitglieder ein Bußgeld auferlegt bekommen, behalten wir uns vor, das bzw. die verursachenden Mitglieder haftbar zu machen.

Bezüglich des Jugendtrainings und des Mannschaftstrainings sind wir in Klärung mit dem TVM. Wir kommen hierauf kurzfristig mit aktuellen Informationen zurück. Ebenso sind uns durch den Verband neue Informationen zum Medenspielbetrieb in der nächsten Woche angekündigt. Auch hierzu werden wir aktuell informieren.

Jetzt wünschen wir Euch aber vor allem viel Spaß beim Tennisspielen!! Bleibt gesund!

Für den Vorstand
Michael Söntgen
1. Vorsitzender des TC Hersel-Widdig e.V.

Stand 7.5.2020

Gestern hat die Landesregierung NRW verkündet, dass der kontaktlose Breiten- und Freizeitsport auf Freiluftsportanlagen ab sofort wieder erlaubt ist. Der Tennisverband Mittelrhein (TVM), für den TC Hersel-Widdig zuständig, hat daraufhin mitgeteilt, dass wieder Tennis gespielt werden kann.

Nun ist eine Wiedereröffnung unserer Plätze an bestimmte Bedingungen geknüpft. Wir, der Vorstand, werden heute Abend per Videokonferenz beraten, wie wir die Vorgaben zu Hygiene und Infektionsschutz konkret umsetzen. Wir werden die Plätze so schnell wie möglich freigeben – aber habt bitte Verständnis: Noch darf auf unseren Plätzen nicht gespielt werden.

Hier noch Auszüge aus der Pressemitteilung des Landes: „Ab Donnerstag (7. Mai 2020) ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleistet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig“.

Für den Vorstand: Frank Frick, Sportwart

Stand 4.5.2020

Für den TC Hersel-Widdig ist der Tennisverband Mittelrhein (TVM) zuständig. Auszüge aus zwei Schreiben des TVM an die Vereinsvorstände:

Nach den Beratungen von Bund und Ländern vom 30.04.2020 steht fest, dass die Regelungen für den Sport vorerst bis zum 10. Mai bestehen bleiben werden. Unsere Bemühungen und unser Wunsch, dass die NRW-Tennisvereine ab dem 4. Mai wieder einen ersten Sport- und Trainingsbetrieb aufnehmen können, wurden somit leider nicht erfüllt.

Gleichwohl gibt uns der getroffene Beschluss der Sportministerkonferenz von dieser Woche erste belastbare Hinweise darauf, wie eine Rückkehr in den Vereinssport aussehen kann. Dieser Beschluss wird Grundlage der Bund- Länderberatungen am 6. Mai sein. In dem Beschluss heißt es:

Der Sport- und Trainingsbetrieb kann nach Maßgabe der folgenden Regeln im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden, wenn die Sportangebote

  • an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden,
  • sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter),
  • kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,
  • die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden,
  • die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben,
  • Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,
  • eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
  • die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt wird,
  • Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
  • keine Zuschauer zugelassen werden.

Der Tennisverband Mittelrhein hofft inständig, dass wir dann endlich am 11.05.2020 unseren Sport unter den eingeschränkten  Bedingungen ausführen dürfen.

Stand 24.04.2020

Aus einem Schreiben des TVM:

Die Beschränkungen für den Sport in Nordrhein-Westfalen gelten zunächst bis zum 04. Mai 2020. Danke, dass Sie sich an die geltenden Regeln halten! Und es gilt weiterhin: Bleiben Sie zu Hause!

Die Nachricht, dass in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz mit dem 20.04.2020 die Tennisplätze wieder freigegeben wurden und in Nordrhein-Westfalen jedoch nicht, trifft vielfach auf Unverständnis. Das Vorpreschen einiger Bundesländer ist kein glückliches Signal. Wir hätten uns ein einheitliches Vorgehen gewünscht. Wir verstehen, dass die NRW Landesregierung kein unnötig hohes Risiko eingehen will und hoffen natürlich, dass auch wir bald wieder spielen können. Tennis ist als kontaktlose Freiluftsportart prädestiniert dafür, als eine der ersten Sportarten wieder ausgeübt werden zu können – natürlich unter den einzuhaltenden Hygienemaßnahmen.

Wir sind in einem stetigen, vertrauensvollen und intensiven Dialog mit dem Landessportbund NRW und der NRW Landesregierung. Wir bemühen uns um Lockerungen, gehen aber alles mit Realismus an. Denn natürlich haben wir Verständnis dafür, dass der Sport eingebunden ist in die gesamten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Niemand möchte aufgrund steigender Infektionszahlen geöffnete Anlagen wieder schließen müssen. Darum das Motto: Leidenschaft mit Augenmaß!

Tennis in der Corona-Krise
Foto von cottonbro von Pexels

Medenspiele

Hierzu schreibt der TVM:

Wir haben uns entschlossen, ein Szenario auszuarbeiten, bei dem ab dem 08.06.2020 der Sommer-Wettspielbetrieb aufgenommen werden kann.

Diese Neuterminierung haben wir nun mit dem heutigen Tag fertiggestellt und veröffentlicht. (Es öffnet sich die PDF-Datei mit unserem Vereinsspielplan).

 Ob der Wettspielbetrieb tatsächlich nach diesem Szenario starten wird, ist von folgenden Faktoren und Fragestellungen abhängig:

  1. Werden die rechtlichen Möglichkeiten durch die Politik zum Startzeitpunkt 8.6. geschaffen?
  2. Ist die Durchführung des Spielbetriebs unter Berücksichtigung entsprechender Regeln und Vorkehrungen gesundheitlich vertretbar?
  3. Ist der organisatorische Aufwand für unsere Mitgliedsvereine für die Durchführung von Spielen mit den dann geltenden Regelungen leistbar?

Nur wenn diese drei Fragestellungen mit einem „ja“ beantwortet werden können, wird das erarbeitete Szenario durchgeführt werden können.

Wir haben uns bewusst dazu entschieden, die Veröffentlichung der Termine bereits zum jetzigen Zeitpunkt vorzunehmen, damit alle Mannschaften und SpielerInnen genügend Vorlaufzeit haben.

Wie bereits angekündigt, besteht in dieser Saison die Möglichkeit, dass Vereine (Mannschaften) einvernehmlich Spieltermine verlegen können. Dies ist auch unter Einbeziehung der Ferienzeiten möglich. Einzige Vorgabe besteht darin, dass die Spielverlegungen unverzüglich per nu.Liga (unter Ergebniserfassung > Spielverlegung) gemeldet werden. Auch für Verlegungen ist der 20.09. letztmöglicher Spieltermin.

Die Pokalrunde wird in dieser Saison nicht stattfinden.

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